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Landgericht Frankfurt: Niemand pinkelt dem „Kaiser“ an den Karren

Jetzt ist es amtlich: Die Vorwürfe gegen die Funktionäre des DFB (Deutscher Fußball-Bund) in der Sommermärchen-Affäre wegen Untreue – allen voran „Kaiser“ Franz Beckenbauer – sind vom Tisch. Ein für alle Mal. Und das ist auch gut so, denken sich Millionen Fußballfans im Lande. Das Ansehen der Lichtgestalt Beckenbauer, der uns die WM 2006 ins Land geholt hatte, war arg ramponiert worden und hatte dem „Kaiser“ mächtig zugesetzt. Doch damit ist jetzt Schluss und führt zu einer echten Blamage der Ermittler. Denn das Frankfurter Landgericht hat die Anklage abgelehnt.

Das Arbeitsprinzip des Sportjournalisten Alfred Draxler ist das eines Unterziehleibchens: Keiner klebt so eng am Deutschen Fußball-Bund wie der Chefkolumnist der »Bild«, keiner umgarnt die großen Namen so hautfreundlich wie Draxler. Das war schon so, als er 2015 den Verband nach einer angeblichen »Intensiv Recherche« in Schutz nahm. Nein, das Sommermärchen, die deutsche WM 2006, sei nicht gekauft gewesen, schrieb er in einer Kolumne. Was der Leser damals nicht erfuhr: dass Draxler seinen Artikel zuvor noch dem amtierenden DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach zum Gegenlesen geschickt hatte, mit der devoten Betreffzeile »Ich kann noch alles ändern.«

Genauso ging das Stück vorab auch an Elvira Netzer, Ehefrau von Altstar Günter Netzer, der ebenfalls in jenen dubiosen Deal um 6,7 Millionen Euro aus der deutschen WM-Kasse verwickelt war: »Ich kann noch alles ändern.« So gesehen war es keine Überraschung, dass Draxler in dieser Woche wieder für den DFB jubelte. Hintergrund: Das Landgericht Frankfurt hatte die Sommermärchen-Anklage gegen drei Ex-Funktionäre des DFB verworfen, darunter Niersbach. Den Beschluss legte Draxler gewohnt verbandsnah aus: »Der schwere Vorwurf des Stimmenkaufs wurde entscheidend entkräftet.« Eine Lesart, die mit der Wirklichkeit nicht viel zu tun hat.

Die Frage, ob das Sommermärchen gekauft war oder nicht, war nämlich zu keinem Zeitpunkt Gegenstand der zweieinhalb Jahre währenden Ermittlungen. Die Aufmerksamkeit der Fahnder galt allein dem Verdacht der schweren Steuerhinterziehung. Denn die Beschuldigten Theo Zwanziger und Horst R. Schmidt hatten die 6,7-Millionen-Euro-Überweisung an die Fifa im Jahr 2005 als DFB-Beitrag zu einer geplanten WM-Gala deklariert und später von der Steuer abgesetzt.

Tatsächlich aber hatte die Fifa das Geld direkt auf ein Konto des ehemaligen Adidas-Chefs Robert Louis-Dreyfus weitergeleitet. Sie löste damit einen Privatkredit ab, den der französische Milliardär dem deutschen WM-Organisationskomitee-Chef Franz Beckenbauer im Jahr 2002 gewährt hatte.

Dies aber, so die Staatsanwälte in ihrer im Mai vorgelegten Anklageschrift, sei keine Betriebsausgabe. Der wahre Zweck der Überweisung sei vielmehr eine Entlohnung Beckenbauers für seine formal ehrenamtliche Arbeit als Chef des WM-OK (Organisationskomitees) gewesen.

Für die Richter des Frankfurter Landgerichts war dies eine Steilvorlage, um die Anklage abzulehnen. Sie watschten die Staatsanwaltschaft mit einer Lektion in Sachen Steuerrecht ab: Auch eine Entlohnung Beckenbauers sei als Betriebsausgabe anzusehen. Für die steuerliche Absetzbarkeit einer Zahlung sei allein entscheidend, ob die Zahlung objektiv mit dem Geschäftsbetrieb des WM-OK zusammenhänge. Im Klartext: Ob dabei getrickst und gelogen wurde, ist juristisch egal.

Ein Eigentor, zum Haare raufen daneben. Denn wie die Staatsanwälte angesichts der Aktenlage darauf kamen, die 6,7 Millionen Euro seien eine Entlohnung des deutschen Fußballkaisers gewesen, ist nicht nachvollziehbar. Schließlich hatten sie Zugriff auf die Akten der Bundesanwaltschaft in Bern, die ebenfalls in Sachen Sommermärchen ermittelt: gegen Niersbach, Zwanziger und Schmidt und gegen Beckenbauer, der, anders als im Frankfurter Verfahren, in der Schweiz ebenfalls zu den Beschuldigten zählt. Geldwäsche, Untreue, Betrug und ungetreue Geschäftsbesorgung lauten die von dem DFB-Kleeblatt bestrittenen Vorwürfe, weswegen auch die Finanzen und Konten Beckenbauers akribisch durchleuchtet wurden. Und die lassen die These der Frankfurter Staatsanwälte zum wahren Verwendungszweck der 6,7-MiIIionenZahlung absurd und lausig erscheinen. Die Spur des Geldes beginnt Ende Mai 2002 in Österreich, bei der Raiffeisenbank in Kitzbühel. Beckenbauer überweist knapp 2 Millionen Franken, die er sich bei der Raiffeisenbank geliehen hat, auf das Konto eines Schweizer Rechtsanwalts. Von dort fließt das Geld nach Katar, zum damaligen Fifa-Funktionär Mohamed Bin Hammam, seit 2011 wegen Korruption lebenslang für alle Fifa-Ämter gesperrt.

Nur 13 Tage später wandern weitere 1,5 Millionen Franken auf dem gleichen Weg in den Orient. Geliehen, wie die 1,55 Millionen, die zwölf Tage später nach Katar fließen. Eine weitere Million geht am 2. Juli 2002 auf die Reise — macht insgesamt 6 Millionen Franken von 10 Millionen, die der Katarer fordert. Beckenbauer verkauft Ende Juli sogar Aktien, um weiterhin flüssig zu bleiben. Erst am 20. August kommt Kreditgeber Louis Dreyfus ins Spiel und überweist 10 Millionen Franken an Beckenbauers Anwalt in der Schweiz. Der schickt davon 4 Millionen an Bin Hammam, die restlichen 6 Millionen fließen zurück zu Beckenbauer. Wie sich die Fahnder angesichts der Hektik der Überweisungen, der Aktienverkäufe und im Wissen um den notorisch korrupten Empfänger in Katar zu der Ansicht versteigen konnten, der DFB habe den Louis-Dreyfus-Kredit abgelöst, um Beckenbauer für seine OK-Tätigkeit zu entlohnen, bleibt rätselhaft. Immerhin, Alfred Draxler ist auf ihrer Seite. Und wenn er mal wieder nicht recht hat — kein Problem: »Ich kann noch alles ändern.«

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