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Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen: Das ist der neue Pflege-TÜV

Endlich. Ein neues Bewertungssystem für Pflegeheime soll den viel kritisierten Pflege-TÜV reformieren. Dieses scheint aufgrund der Umstände dringend notwendig.
Statt der bisherigen Schulnoten soll es jetzt detailliertere Formen der Beurteilung geben. Ziel ist es,  ein realistischeres Bild der Einrichtungen zu zeichnen.

Warum benötigte der Pflege-TÜV eine Reform?

Das bisherige System zur Bewertung der Qualität von Pflegeeinrichtungen stand häufig in der Kritik. So fand eine Beurteilung mit Hilfe von Schulnoten statt, um Angehörigen die Suche nach einem passenden Heim zu erleichtern. Jedoch stützten sich diese Bewertungen hauptsächlich auf die Dokumentation der Einrichtungen selbst und waren relativ intransparent. So konnte beispielsweise eine schlechte Qualität der Pflege durch einen guten Speiseplan ausgeglichen werden. Viele Heime erreichten so gute Noten, auch wenn es in einigen Bereichen an Qualität mangelte.

Wie soll das neue System funktionieren?

Bis Ende 2020 sollen alle der über 13.000 Pflegeheime in Deutschland nach dem neuen Verfahren geprüft sein. Die Bewertungen sollen dabei detaillierter stattfinden und nicht wie bisher zu einer Gesamtnote zusammengefasst werden. Vorgesehen ist dabei ein zweistufiges System, das internes Qualitätsmanagement mit externen Prüfungen verknüpfen soll. Einerseits sollen die Heime selbst Daten zu Themen wie der Mobilität und Selbstversorgung der Bewohner oder zur Alltagsgestaltung liefern. Andererseits sollen alle 14 Monate Prüfer der gesetzlichen und privaten Kassen die Qualität der Heime überprüfen. Die daraus resultierenden Ergebnisse werden dann von den Pflegekassen im Internet veröffentlicht und so den Verbrauchern zugänglich gemacht.

Die interne Qualitätsprüfung

Alle Pflegeheime sollen Daten über die Qualität der Versorgung ihrer Bewohner erheben. Dabei wird beispielsweise festgehalten, wie mobil die Bewohner sind, wie viele von ihnen Druckgeschwüre haben oder ob jemand ungewollt an Gewicht verloren hat.

Halbjährlich werden diese Daten über die Bewohner an eine Datenauswertungsstelle (DAS) übermittelt, die die Angaben überprüft und mit allen anderen Ergebnissen aus Deutschland vergleicht. Jedes Heim bekommt daraufhin einen Bericht, in dem festgehalten wird, ob die Einrichtung schlechter oder besser als der deutschlandweite Durchschnitt abschneidet.

Die externe Prüfung

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) schickt einmal im Jahr einen ihrer Qualitätsprüfer in jedes Pflegeheim. Anhand einer Stichprobe von neun Bewohnern soll die Qualität der Versorgung ermittelt werden. Der Prüfer sucht dafür das persönliche Gespräch, in dem die Bewohner aus ihrem Leben in der Einrichtung erzählen sollen: Wie läuft die Unterstützung beim Essen, Trinken oder bei der Körperpflege? Inwiefern kümmert sich das Heim um Therapien oder bei Krankheiten? Wie sieht es mit der Mobilität und der Selbstversorgung aus?
Außerdem sollen auch Faktoren wie die Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte eine Rolle bei der Bewertung spielen. Hinzu kommen hier noch einmal die vom Heim selbst erhobenen Daten, die der MDK-Mitarbeiter auf Plausibilität überprüft. Nach der Qualitätsprüfung folgt ein Bericht für die Pflegekasse und die Pflegeeinrichtung. Stellt der Prüfer Mängel fest, schlägt er Maßnahmen zur Beseitigung dieser vor. Zusätzlich kann die Pflegekasse Auflagen erteilen, eine wiederholte Prüfung durch den MDK veranlassen oder sogar die Vergütung mindern und den Versorgungsvertrag kündigen. Eine wichtige und auch notwendige Änderung, um den Heimbewohnern eine Stimme und auch eine Lobby zu geben, denn ansonsten scheint eine ehrliche und personenbezogene Heimbewertung nicht in der Form möglich zu sein, wie sie angebracht ist.

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