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Homeoffice steuerlich absetzen

Steuerzahler sollen die Möglichkeit bekommen,-. 5 Euro pro Tag für ihre Arbeit im Homeoffice steuerlich absetzen zu können. Insgesamt 600 Euro könnten damit gespart werden. Die Finanzminister von Hessen und Bayern wollen diesen Vorschlag im Bundesrat einbringen.

Seit Beginn der Corona-Pandemie sind die Folgen in allen Lebensbereichen deutlich spürbar. Arbeit, Ausbildung, Studium – all das ist nur eingeschränkt durchführbar. Viele Arbeitnehmer hatten das Glück ihre Arbeit von zu Hause fortsetzen zu können. Das Homeoffice gestaltet sich jedoch für einige nicht ganz einfach. Vielen mangelt es an Geld für Möbel oder Platz, um von den eigenen vier Wänden aus zu arbeiten. Arbeitnehmer, die für das kommende Jahr einen Freibetrag beantragt haben, zum Beispiel für einen langen Arbeitsweg, können die Kosten nicht absetzen lassen. „Wegen der Corona-Krise blieben viele zu Hause und können dementsprechend keine Fahrtkosten absetzen. Hier kann es dann im nächsten Jahr zu Steuernachzahlungen kommen“, warnte Isabel Klocke, die beim Steuerzahlerbund für Steuerrecht und Steuerpolitik zuständig ist. „Auch deshalb sollten Ausgaben für das Arbeiten zu Hause besser anerkannt werden.“

Um es den Bürgerinnen und Bürgern etwas einfacher zu machen, haben die Finanzminister der Bundesländer Hessen und Bayern eine Initiative entwickelt. Arbeitnehmer im Homeoffice können pro vollen Arbeitstag einen Pauschalbetrag von fünf Euro als Werbungskosten steuerlich absetzen lassen. Damit können insgesamt 600 Euro pro Jahr eingespart werden. Vor allem Bürgerinnen und Bürger, die sich kein eigenes Arbeitszimmer leisten können, sollen von der „Einfachvariante“ profitieren, erklärten der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) und sein hessischer Kollege Michael Boddenberg (CDU). Besondere Voraussetzungen sind laut den Plänen der Finanzminister nicht notwendig. Sie wollten, „dass die Zusatzkosten durch Homeoffice unbürokratisch bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden können“, so die Minister. Die Initiative diene der „Steuervereinfachung“ und könne „helfen, die in der gegenwärtigen Praxis häufigen Konflikte mit dem Finanzamt bei den Arbeitszimmerkosten zu befrieden“.

 

Bereits vor einigen Monaten forderte der FDP-Bundestagsabgeordnete Gerald Ullrich einen Vorstoß in diese Richtung und mehr Steuervorteile für die Arbeitnehmer im Homeoffice. „Homeoffice sollen alle steuerlich geltend machen können“, sagte Ullrich der Nachrichtenagentur dpa und fügte hinzu: „Wer seinen Arbeitstag in die eigenen vier Wände verlagert, verbraucht mehr Strom, Wasser, Heizung und produziert mehr Müll.“ Dafür können die Arbeitnehmer nichts und dürfen deshalb auch nicht auf den Mehrkosten sitzen bleiben. Bislang können nur diejenigen ihre Arbeitszeit im Homeoffice steuerlich absetzen, die über ein Arbeitszimmer verfügen. „Dies geht jedoch an der Realität der meisten Arbeitnehmer vorbei“, kritisierte der Politiker und fordert, „20 Prozent der Wohnfläche als Homeoffice steuerlich absetzbar zu machen. Das bedeutet beispielsweise, dass Mieter 20 Prozent ihrer Warmmiete von der Einkommenssteuer absetzen können.“ Allerdings akzeptiert „die Finanzverwaltung nur ein extra Arbeitszimmer“, sagte Klocke der dpa. „Steuerzahler, die am Ess- oder Küchentisch arbeiten oder nur über eine Arbeitsecke verfügen, gehen steuerlich meist leer aus. Deshalb sollten Ausgaben für die Homeoffice-Zeit pauschal anerkannt werden.“

Nun soll der Vorschlag der Minister in den Finanzausschuss des Bundesrates eingebracht werden. Auch die CSU-Bundestagsabgeordneten gehen mit einer entsprechenden Forderung ins letzte Jahr dieser Legislaturperiode. Die Landesgruppe will Heimarbeitsplätze steuerlich ebenfalls fördern und eine „Flexi-Woche“ einführen, bei der sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam auf flexible Arbeitszeiten einigen können. Ziel sei es, damit die Familien zu entlasten, die neben der Arbeit auch ihre Kinder intensiver zu versorgen haben. Wer zum Beispiel „an ein oder zwei Tagen in der Woche früher gehen will, um sein Kind vom Kindergarten abzuholen, und dafür an einem anderen Tagen länger arbeiten will“, der könne dies mit der Flexi-Woche tun. Darüber hinaus soll nach Ansicht der CSU künftig gelten: „Wenn Tarifpartner sich darauf einigen, an einem Tag längere Öffnungszeiten anzubieten, dafür an anderen Tagen früher zuzumachen – dann soll das möglich sein.“

Um dies zu ermöglichen will die CSU „die gesetzliche Höchstarbeitszeit pro Tag abschaffen und stattdessen eine Höchstarbeitszeit pro Woche ermöglichen.“ Die Aussage ist klar: „Flexi-Woche statt 8-Stunden-Tag“. Damit und mit der Möglichkeit das Homeoffice pauschal abzusetzen gäbe es mehr „Freiheiten für individuelle Vereinbarungen, die sich an den vielfältigen Lebensrealitäten der Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer orientieren.“

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