Mitteldeutsches Journal

Nachrichten aus Hessen für Deutschland

Deutschland

Deutsche Richter urteilen viel zu lasch

Das, was im Namen des Volkes in deutschen Gerichtssälen geurteilt wird, spottet oft jeder Beschreibung. Es sind Urteile, die niemand versteht und wo sich viele fragen, warum die Richter so lasch urteilen. Denn für die Bevölkerung gibt es ein klares Bild und ein klares Verständnis von dem, was gerecht oder ungerecht ist, wenn „Totraser“, Mörder oder Vergewaltiger verurteilt werden. Dabei geht es gar nicht darum, wie das Volk ein verhandeltes Vergehen beurteilen und verurteilen würde, sondern wie es die Gesetzesgrundlage bestimmt. Das Gericht muss also keine Rücksicht darauf nehmen, was die Bevölkerung gerne als Urteil sehen würde, sondern muss nach Rechts- und Gesetzeslage urteilen. Auch wenn das viele von uns nicht wahrhaben wollen, so gibt es einen Bemessungsspielraum, den jeder Richter ausschöpfen kann. Dadurch kommt es zu so einer großen Schwankungsbreite zwischen Urteilen von ähnlich gelagerten Straftaten. Dennoch erscheint mehr und mehr der Eindruck, dass deutsche Strafrichter zu willkürlich urteilen und mit den gesprochenen Urteilen zu weit unter dem Strafmaß-Verständnis der Leute liegen. Woran liegt das?

Das deutsche Strafgesetz ist für den Laien ein Buch mit sieben Siegeln, deshalb kann auch nur derjenige ein gefälltes Urteil verstehen, der sich in der deutschen Juristik und Rechtsprechung genau auskennt. Das tun die wenigsten, dennoch mokiert sich jeder Zweite im Internet über die Rechtsprechung bei Fällen, die bereits in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Zusätzlich Öl ins Feuer der Erregung hat ein Buch vom Polizeigewerkschafts-Chef Rainer Wendt geschüttet, worin der Autor die deutsche Justiz als zu nachsichtig und inkonsequent bezeichnet. Mit Sätzen wie: „Ernsthafte Strafverfolgung findet in Deutschland meist gar nicht statt“ hat Wendt zwar eine vage These aufgestellt, bringt aber die Leser auf der anderen Seite gegen das deutsche Rechtssystem auf. Im Internet findet man ausreichend beleidigende und ehrverletzende Einträge zu Richtern, Staatsanwälten und deren Urteile. Natürlich ist es schwer zu begreifen, dass ein junger Fahrer von 20 Jahren im Vollrausch ein junges Mädchen auf der Straße tot rast, aber dennoch das Gericht als freier Mann verläßt, nur mit einer Geldstrafe von 5.000 Euro belegt. Selbst die Androhung von 2 Jahren Jugendhaft ist für viele ein viel zu lasches Urteil. Dabei gibt es klare rechtliche Abgrenzungen bei der Urteilsfindung: „Bei Schuldunfähigkeit, in diesem Fall im Vollrausch, ist eine Verurteilung grundsätzlich nicht möglich“, so die Aussage eines Experten für Verkehrsrecht. In diesem Fall spricht für die Schuldunfähigkeit, dass der Totraser wegen seines hohen Alkoholpegels nicht mehr wusste, was er eigentlich tat. Sollte aber eine Schuldunfähigkeit nicht vorliegen, kann der BGH (Bundesgerichtshof) festlegen und wie in einem anderen Fall entscheiden, dass eine Haftstrafe statt einer Bewährungsstrafe zu verhängen ist. In diesem Fall sieht man deutlich, wie weit Urteile in ihrem Ermessungsspielraum auseinanderklaffen. Dass niemand verstehen kann, dass der Tod eines Menschen durch Raserei bewusst herbeigeführt und dann mit Verhängung einer Geldstrafe abgeurteilt wurde, ist nachvollziehbar und bringt die Menschen gegen die Gerichte auf. Immerhin gibt es zwar noch die Möglichkeit, von der Gegenseite in Berufung gegen das Urteil zu gehen, aber wenn ein Urteil dann eines Tages rechtskräftig geworden ist, nützt kein Lamentieren mehr.

In einem anderen aktuellen Fall hatte ein 88-jähriger Rentner mit seinem PKW einen Radfahrer beim Überholen angefahren, so dass dieser stürzte und starb. Das Urteil lautete nun auf 7.000 Euro Geldstrafe und die Empfehlung, den Führerschein abzugeben. Natürlich ist es ein tragischer Unglücksfall gewesen, aber wenn ein Mensch dabei sein Leben verliert, ist der Großteil der Bevölkerung der Meinung, dass dann ein wesentlich härteres Urteil zu sprechen wäre. Auch im Fall vieler Clan-Krimineller, die in den Brennpunkten Berlin, Duisburg oder Hamburg ihr Unwesen treiben und Straftaten begehen, scheint die Höhe der Urteile fraglich, ist doch mehr und mehr der Eindruck entstanden, dass sich Richter und Staatsanwälte von Clan-Mitgliedern einschüchtern lassen, bevor sie ihr Urteil fällen. Diese Tatsachen bringen deutsche Gerichte und Richter in Verruf und lassen den Eindruck entstehen, dass aus welchen Gründen auch immer viel zu lasch in vielen Fällen geurteilt wird.

1 COMMENTS

  1. Wie kann ein vorbestrafter Hochschulprofessor weiterhin in die Lehre eingebunden sein! Obwohl er im weiteren Prozess des Betruges vor Gericht steht?
    Was ist mit unserem System los?
    Sollen unsere Kinder bei so einem Menschen in die Lehre?
    Die Prüfung des Woolrec Urteils vor dem Bundesgerichtshofes! Wer übernimmt die Kosten für den ohnehin schon grotesken Aufwand des Wahnsinns!?
    Natürlich der Steuerzahler und er kassiert die Pensionsgelder auf Lebenszeit und bleibt Beamter von uns Steuerzahlern bezahlt!
    Igitt ! Armes Deutschland

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