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Biobauern verklagen die Bundesregierung – Gericht weist die Klage ab

Drei Landwirtsfamilien haben mit Hilfe von Greenpeace zum ersten Mal eine Klimaklage gegen die Bundesregierung eingereicht, da die Klimaziele bis 2020 nicht eingehalten werden. Die Familien sehen ihre Existenzgrundlage durch die Auswirkungen des Klimawandels bedroht. Das Berliner Verwaltungsgericht wies die Klage ab, ließ jedoch Berufung zu.

Die Klage

Das Ziel der Bundesregierung die Treibhausgas-Emissionen bis 2020 gegenüber dem Jahr 1990 um 40% zu reduzieren, wird voraussichtlich nicht erreicht. Wahrscheinlich wird nur eine Reduzierung von 32% realisiert. Auch die im Europarecht vorgesehene Reduzierung von 14% der Treibhausgas-Emissionen in Bereichen, die nicht dem Emissionshandel unterliegen, wird Deutschland nicht aufgrund von Maßnahmen im eigenen Land erreichen (vgl. Lastenteilungsentscheidung). Greenpeace und die Landwirte möchten laut Agrarheute mit ihrer Klage erreichen, dass die Bundesregierung dazu verurteilt wird „alles dafür zu tun, um das Klimaziel 2020 doch noch zu erreichen.“

Die klagenden Landwirte sehen durch die vom Klimawandel verursachten Probleme wie Wetterextreme, neue Schädlinge, Ernteausfälle und gestresste Tiere die Grundlage ihrer Existenz bedroht. Zudem machten sie eine Verletzung ihrer Grundrechte geltend. Schutz von Leben und Gesundheit, Berufsfreiheit und Eigentumsgewährleistung seien bedroht. Außerdem habe die Bundesregierung Maßnahmen unterlassen, die verfassungsrechtlich als Mindestmaß an Klimaschutz gelten sollten.

Der Gerichtsbeschluss

Die Ansicht, dass Kabinettsbeschlüsse juristisch verbindliche Rechtsakte seien, teilte das Verwaltungsgericht in Berlin nicht und wies die Klage als unzulässig ab. So fehle es an Klagebefugnis der Kläger. Es gebe keine ersichtliche Grundlage, die die Bundesregierung zum Handeln verpflichten würde, da das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 lediglich eine politische Absichtserklärung ohne rechtsverbindliche Regelung mit Außenwirkung sei. Weiterhin habe die Regierung das Ziel rechtmäßig auf 2023 verschoben. Auch aus der Lastenteilungsentscheidung der EU würde sich keine Verpflichtung ergeben, die die Ziele zur Reduzierung der Emissionen ausschließlich auf Maßnahmen im eigenen Land beschränken würde. Es sei zulässig, überschüssige Emissionsberechtigungen von anderen EU-Mitgliedstaaten zu erwerben.
Hinsichtlich der Grundrechtsverletzung sieht das Gericht auch keine Basis für eine rechtskräftige Klage. Die Kläger hätten nicht ausreichend belegt, dass die Maßnahmen der Bundesregierung zum Klimaschutz unzureichend seien und ein Verstoß gegen das Untermaßverbot vorliege. Auch die Begründung, dass Deutschland 2020 nur eine Reduzierung um 32% statt 40% erreichen werde und das Klimaziel um drei Jahre verschoben hätte, genüge nicht für die Annahme, die bisherigen Maßnahmen seien nicht ausreichend. Zudem habe Greenpeace kein Klagerecht nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Grundsätzlich sei das Thema jedoch von Bedeutung und somit wurde eine Berufung zugelassen.

Klimaschutzklagen weltweit

Klimaklagen sind noch relativ selten, jedoch ziehen immer mehr Menschen vor Gericht, um Regierungen oder Unternehmen zu verklagen. In den USA wurden seit 1986 circa 900 Klimaklagen gezählt – im Rest der Welt 250.
Anfang des Jahres verurteilte ein Gericht in Den Haag den Staat dazu, den CO2-Ausstoß der Niederlande bis Ende 2020 um 25 Prozent gegenüber den Werten von 1990 zu reduzieren. Das Verfahren gilt als erstes erfolgreiches Gerichtsverfahren, in dem Klimaschützer gegen einen Staat zur Reduzierung von Treibhausgasen geklagt hatten. Kläger war die Klima-Initiative Urgenda.

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