Mitteldeutsches Journal

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Was erlauben sich die Rundfunkanstalten eigentlich noch alles?

Soll das ein Witz sein, oder ist das ernst gemeint? Die deutschen Rundfunkanstalten, allen voran ZDF und ARD, wollten zum wiederholten Male die Beiträge für Zuschauer und Zuhörer erhöhen. Auf Kosten deutscher Beitragszahler, die für das allgemein als „Elend“ empfundene Programm der Öffentlich-Rechtlichen erneut in die Tasche greifen sollten. Nicht genug sind 17,50 Euro pro Monat, Tom Buhrow als Intendant beim WDR und Konsorten wollen mehr. Damit die Gehälter der Verantwortlichen und Mitarbeiter steigen können, damit die Rentenbezüge ansteigen. Aber nicht mit uns, sagte sich Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Rainer Haseloff sozusagen im Namen des Volkes und kippte den Vorstoß von ARD und ZDF. Zum Ärger der Rundfunk-Verantwortlichen, die in den Gebührenerhöhungen scheinbar etwas wie einen Selbstbedienungsladen sehen und davon Gebrauch machen. Ein Intendant wie Buhrow verdient gigantische 395.000 Euro pro Jahr, wie man bei den Veröffentlichungen der Sender nachlesen kann.

Das Bundesverfassungsgericht ist vor kurzem auf den Plan gerufen worden und musste entscheiden, ob man die Gebührenerhöhung doch noch durchwinken kann oder nicht. Zum Glück sagen sich Millionen Fernsehzuschauer, kamen die „Gebrüder Raffzahn“ erst einmal mit ihrer überzogenen Forderung nicht durch, ihr Antrag ist noch nicht rechtskräftig. Somit konnte die Erhöhung der Beiträge zum 01.1.2021 nicht umgesetzt werden. Zum Glück, den die vielen „Konserven“, also Wiederholungen, die uns im Programm der Öffentlich-Rechtlichen angeboten werden, sind äußerst langweilig. Die Konkurrenz von den Privaten ist da weit im Voraus und zu allem Überfluss drängen Anbieter wie Netflix und andere Streaming-Portale mit Serien, Dokus und Spielfilmen in die Wohnzimmer deutscher Fernsehzuschauer vor.

Dass ARD, WDR oder ZDF regelmäßig die Beiträge erhöhen wollen, ist unseriös, denken viele Menschen. Sie bekommen mittlerweile ein Überangebot an Programmen und brauchen eigentlich die konservativen Öffentlich-Rechtlichen gar nicht mehr. Selbst das Internet bietet so eine große Programmvielfalt, dass man auf andere Langweiler gut und gerne verzichten kann. Die jüngere Generation hat sich längst vom herkömmlichen „Familien-Fernsehen“ verabschiedet und streamt und „sieht fremd“. Da ist es höchst erstaunlich, dass der Rundfunkbeitrag alle vier Jahre wird neu berechnet wird. 2015 sank er beispielsweise von 17,98 Euro auf 17,50 Euro, was einigermaßen erfreulich war. Nun endete die aktuelle Beitragsperiode zum Jahresende 2020. Entsprechend wurde die sogenannte Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) tätig, und beschäftigte sich voller Vorfreude auf eine mögliche Erhöhung mit der Höhe des ab dem 1. Januar 2021 zu entrichtenden Beitrags. Sie empfahl eine Erhöhung um 86 Cent auf künftig 18,36 Euro, die monatlich von jedem Haushalt zu entrichten sind. Momentan zahlen wir alle satte 17,50 Euro, was einem Mobilfunkvertrag inklusive Flatrate und Internetzugang gleichkommt. Aufs Jahr gerechnet macht das einen Betrag von 210 Euro aus! Wenn Deutschlands Fernsehzuschauer die Wahl hätten, würden mindestens 50 Prozent der Zuschauer auf die Öffentlich-Rechtlichen verzichten. Erst dann hätten die Mannen um Tom Buhrow etwas zu Jammern.

Es gab sogar schon viele Menschen, die gegen den Beitrag geklagt haben, aber bis dato wurden alle Anträge von deutschen Gerichten abgeschmettert. Verfassungswidrig nannten einige die Zahlungsaufforderung. Und wehe, jemand zahlt dann wirklich nicht seine Beiträge. Dann kommt der Gerichtsvollzieher, dann kommen Pfändungen und am Ende droht Erzwingungshaft. Bis das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof ihre Urteile noch nicht gefällt haben, ob die Rundfunkbeiträge verfassungsrechtlich in Ordnung sind, ist es wohl oder übel ratsam, die Zahlungen beizubehalten. Ausreden, man hätte gar keinen Fernseher oder kein Radio, werden nicht anerkannt, weil es heißt: Eine Wohnung, ein Beitrag.

Wenigstens können sich Hartz IV-Empfänger und arme Rentner/innen vom Beitrag befreien lassen, aber für alle anderen gilt: Erst zahlen, dann fernsehen.

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