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Nicht fair: Irreführende Rabatt-Hinweise bei Leiser Schuhe

Lockangebote sind erlaubt, schließlich soll der Kunde in den Laden kommen und etwas kaufen, möglicherweise noch etwas mehr, wenn er einen Rundgang durch das Geschäft macht und weitere interessante Auslagen und Angebote findet. Solche Offerten findet man überall, egal welche Branche, egal welche Produkte. Doch wenn schon mit kleinen Tricks gearbeitet wird, dann bitte sauber und fair. Bei der für Schuhe bekannten Leiser Handelsgesellschaft aus dem Bayerischen Augsburg, mit Ladengeschäften in ganz Deutschland, nimmt man es mit der korrekten Auszeichnung rabattierter Schuhe offenbar nicht so genau. In Berlin beispielsweise, wo der Schuhhändler mehrere Filialen betreibt, dominieren derzeit große, rot leuchtende Rabattschilder die Fenster und Regale und es wird mit Rabatten bis zu 50% geworben. Selbst teure Markenartikel namhafter Hersteller sind von den Preisreduzierungen betroffen, was sicherlich den ein oder anderen Kunden in die Geschäfte lockt. Doch wenn man dann im Laden nach den „echten Schnäppchen“ Ausschau hält, dann wird man enttäuscht.

Das bekannte deutsche Schuhhaus Leiser ist ein in Augsburg ansässiges deutsches Schuh-Einzelhandelsunternehmen mit ca. 65 Filialen, davon viele in Deutschlands Hauptstadt, denn dort fand das Unternehmen 1891 seinen Ursprung und hat auch heute dort noch eine große Bedeutung. Mehrere Filialgeschäfte an den besten Einkaufs-Straßen wie zum Beispiel der Tauentzienstrasse als Verlängerung des Kudamms oder an der Schloßstrasse in Berlin-Steglitz erfreuen sich großer Beliebtheit bei jung und alt. Leiser ist in Berlin noch immer ein Synonym für gute Schuhe. Da fragt man sich natürlich, warum das Unternehmen in seinen Geschäften mit derartigen Tricks arbeiten muss, um die Kunden in die Läden zu locken. So werden beispielsweise die Sport- und Freizeitschuhe vom amerikanischen Hersteller Tommy Hilfiger mit großen Rabattschildern beworben, so dass die Angebote den Anschein erwecken, dass bei Rabatten bis zu 50% wie es auf den auffälligen Schildern zu lesen ist, dem Käufer ein unschlagbares Angebot präsentiert wird. Die Modemarke Tommy Hilfiger ist bekannt für tolles Design aber auch für saftige Preise. Neben Schuhen und Sportswear vertreibt das US-Label teure Herren-Oberbekleidung, Anzüge und Bademoden. Ein paar Sport-Schuhe bekommt man unter 100 Euro eigentlich nicht. Deshalb ist ein Hinweisschild mit dem Vermerk „bis zu 50% Rabatt“ ein Anreiz für jeden Kenner, sich solche ansonsten teure Schuhe für stark reduzierte Preise zu gönnen. Die Hilfiger-Regale sind prallvoll mit den tollsten Schuhmodellen und das Rabatt-Schild lacht. Kauft man sich dann aber ein paar beispielsweise weiße Sportschuhe der Marke Tommy Jeans, sogenannte „Schnürhalbschuhe mit Sportboden“ zum regulären Preis von 99,95 Euro, stellt man spätestens an der Kasse fest, dass von bis zu 50% Rabatt überhaupt nicht mehr die Rede ist. Mit dem Hinweis einer Verkäuferin, dass gerade diese Schuhe überhaupt nicht reduziert sind – aus welchem Grund auch immer – steht der Kunde da wie ein begossener Pudel und wundert sich: „Wie, keine Prozente, noch nicht mal 5 oder 10 Prozent Nachlass?“ Auch bei anderen noblen und teuren Schuhfabrikaten renommierter Hersteller findet man dasselbe Problem im Laden. Als Antwort erhält man dann allerdings von der ehrlichen Verkäuferin die Erklärung, dass selbst das Verkaufspersonal im Laden diese Art der Werbung irreführend findet. Der ein oder andere Kunde habe sich bereits beschwert, trotzdem würde die Geschäftsleitung offenbar nichts unternehmen. Das Problem ist also bei Leiser bekannt!

Das altbekannte Problem mit der Gestaltung des Preisnachlasses. Dazu gibt es in Deutschland klare Gesetze und Vorgaben, an die sich ein Händler zu halten hat. So heißt es beispielsweise: Der genaue Umfang der Werbeangaben ist immer einzelfallabhängig. Grundsätzlich gilt: Der Kunde muss in die Lage versetzt werden, seine Kaufentscheidung in Kenntnis der relevanten Umstände treffen zu können. Hierfür muss der Kunde sich darüber im Klaren sein, welche Bedingungen im Einzelfall gelten. Die Angaben des Händlers sollten in jedem Fall unmissverständlich und leicht zugänglich sein. Das ist bei Leiser nicht der Fall und widerspricht damit den Vorgaben. Denn weiter heisst es: Zu den Angaben gehören insbesondere die genaue Höhe des Rabatts oder (bei Gutscheinen) des Einlösewertes, die zeitliche Befristung der Aktion und genauer Umfang der ein- bzw. ausgeschlossenen Waren. Und genau das ist bei Schuhhaus Leiser das Problem: Man kann nicht genau erkennen, welche Ware – in diesem Fall etwa 3 von 50 verschiedenen Schuhpaaren – nicht reduziert ist. Denn wer mit Preisnachlässen wirbt, muss dies wahrheitsgemäß tun. Neben dem Anlass für die Rabattaktion, kann auch das Weglassen einer für die Kaufentscheidung wesentlichen Information irreführend sein. Das ist bei Leiser die Information, dass eben nur bestimmte Schuhe nicht reduziert sind, obwohl diese inmitten eines großen Regals mit überwiegend reduzierter Ware stehen.

Die allseits bekannte Kundenzufriedenheit wird sicherlich nicht durch solche Aktionen verbessert, sondern irreführende Rabattzusagen führen eher dazu, dass enttäuschte Kunden nicht wiederkommen. Und die Gewerbeaufsicht könnte sich auch für diese Art des Geschäftemachens interessieren und Bußgelder verhängen. Wie gesagt, bei Leiser kennt man die Probleme und die Einwände der Kunden, reagiert aber nicht. Spricht irgendwie für sich!

1 COMMENTS

  1. Stimmt, ich war auch bei Leiser am Kudamm und habe gesehen, dass großflächig mit „bis zu 50% Rabatt“ geworben wird. Wenn dann aber die Schuhe gar nicht reduziert sind wo die Schilder stehen, ist das unlauterer Wettbewerb, wie ich finde. Das geht eigentlich nicht.

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