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Verfassungsschutz stuft Höckes „Flügel“ der AfD als rechtsextremistisch ein

Der rechtsnationale Flügel der AfD wurde im Januar 2019 vom Verfassungsschutz zum Verdachtsfall erklärt. Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, gab nun die Einschätzung bekannt, dass sich die Gruppe zunehmend radikalisiert und gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung agiert. Auch parteiintern sorgt der „Flügel“ für Probleme.

„Die Positionen des ‚Flügel‘ sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die bisherigen verfassungsfeindlichen Anhaltspunkte haben sich verdichtet.“, teilte der Chef des BfV in einer Pressemitteilung mit. Der „Flügel“ besteht aus etwa 7.000 Mitgliedern, die sich um Thüringens Landeschef Björn Höcke und den AfD-Chef aus Brandenburg Andreas Kalbitz gruppieren. Das BfV stufte diesen jetzt als eine „gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung“ ein. Belege dafür seien die gestiegene zentrale Bedeutung der rechtsextremistischen Führungspersonen Höcke und Kalbitz; die Vernetzung im rechtsextremistischen neurechten Spektrum; fortlaufende Verstöße von Funktionären und Anhängern des „Flügels“ gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, gegen die Menschenwürde und das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips und die organisatorische Ausdifferenzierung der Gruppierung generell.

„Geistige Brandstifter schüren gezielt Feindbilder“, erklärte Haldenwang. Wichtig sei es, nicht nur auf gewaltbereite Extremisten zu achten, sondern auch diejenigen zu beobachten, die verbal zündeln, denn das bilde den Nährboden für Gewalttaten. Der rechtsextreme Terroranschlag von Hanau, bei dem 11 Menschen starben und der rassistisch motivierte Amoklauf von Halle sind Beispiele für Taten, die der geistigen Brandstiftung des „Flügels“ folgen. Auch parteiintern ist man den Rechtsextremen nicht überall wohl gesonnen. So forderten mehrere Spitzenfunktionäre westlicher AfD-Landesverbände den Bundesvorstand dazu auf, dem rechtsextremen „Flügel“ Einhalt zu gebieten. In NRW will der Landesvorstand sogar die Auflösung der Gruppierung veranlassen. Viele Parteimitglieder drohen mit einem Austritt.

Die parteiinternen Probleme beziehen sich vor allem auf Höcke und Kalbitz. Der rheinland-pfälzische AfD-Fraktionschef Uwe Junge thematisierte in einem Brief an die Parteivorsitzenden eine Rede von Höcke und die frühere Mitgliedschaft von Kalbitz in der „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ), welche 2009 verboten wurde. Die HDJ versuchte Kinder und Jugendliche in Ferienlagern nationalsozialistisch und rassistisch zu indoktrinieren. Bei der AfD steht die HDJ auf der sogenannten Unvereinbarkeitsliste, was bedeutet, dass ehemalige Mitglieder der Gruppierung nicht Teil der AfD werden dürfen. Junge fordert, dass die Mitgliedschaft von Kalbitz gelöscht wird, weil dieser sein Engagement bei der HDJ bei Eintritt in die AfD verschwiegen hatte.

Höcke hat mit einer Rede Anfang März die negative Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Vor Mitgliedern des „Flügels“ versuchte er sich in einem geschmacklosen Wortspiel mit Auschwitz. Wortwörtlich sagte er: „…die nicht in der Lage sind, Disziplin zu leben. Die, die nicht in der Lage sind, das Wichtigste zu leben, was wir zu leisten haben, nämlich die Einheit, dass die allmählich auch mal ausgeschwitzt werden sollten.“
Kommenden Freitag will sich der Bundesvorstand der AfD in Berlin treffen und über das weitere Vorgehen diskutieren.

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