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Die neuen Provisionsregeln vermiesen Immobilienmaklern das Geschäft

In Form einer Courtage, ist es nicht unüblich, dass Makler durchaus einen fünfstelligen Betrag als Provision verlangen. Durch das am 23.12.2020 erlassene „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ sollen die Vorschriften im BGB zur Maklerprovision neu gefasst werden.  Seitdem diese  zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden muss, lässt sich seitens der Käufer eine Menge Geld sparen und bei einem Immobilienwert von 500.000 Euro könnten die Ersparnisse schon rund 18.000 Euro betragen.

Nun hat Immowelt in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt in Nürtingen-Geislingen einige Details bezüglich des neuen Maklergesetzes, der Courtageteilung, vorgestellt.

Laut ihrer Recherche sind die neuen Maklerregeln in Kraft getreten  und so soll es, seit dem  sich Auftraggeber zur Hälfte an der Courtage beteiligen müssen, eine spürbare Entlastung der Käuferseite gegeben haben.

Zudem sind die Nebenkosten in Deutschland immer noch beispiellos hoch. Zu der bis zu 6,5 Prozent hohen Grunderwerbssteuer kamen teilweise noch ca. 7,14 Prozent Maklerprovision hinzu. Durch die Hälftigkeitsregelung von  Dezember 2020 soll dies geändert werden. Wer jetzt einen Makler beauftragt, muss sich mindestens bis zur Hälfte an den Kosten beteiligen. So soll unter anderem der Einstieg in eine eigene Immobilie erleichtert werden. Die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt gab an, dass 42 Prozent der befragten Maklerbüros ihre Courtageprovisionen durch das Gesetz anpassen mussten.

Doch die Maklerbüros stellen sich weiterhin quer und möchten ihre Provisionsrate nicht senken. Dabei verlangen sie dann von beiden Seiten 3,57 Prozent des Kaufpreise. Die Konsequenz: Viele Verkäufer meiden Makler und versuchen es auf eigene Faust.

Dadurch, dass Verkäufer durch den Besitz einer Immobilie am längerem Hebel sitzen geraten Makler zunehmend unter Wettbewerbsdruck. Denn die Verkäufer können sich den Makler und so mit die Provision aussuchen. So berichtet Immowelt, dass die Anzahl der Vermittlungsverträge mit Verkäufen bundesweit bei mehr als 40 Prozent der Maklerbüros zurück ging.

Die Regel zur Maklerprovision gilt nur für Verbraucher

Die Neuregelung enthält simultan zu der Beschränkung auf den Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen auch eine Einschränkung in persönlicher Hinsicht. Denn nur wenn der Käufer der Immobilie als Verbraucher handelt, gelten die neuen Regeln. Handelt der Käufer im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, kann die Verteilung der Maklerkosten auch weiterhin anderweitig arrangiert werden. Hierbei ist es unerheblich, ob der Makler Unternehmer ist oder nicht. Auch „Gelegenheitsmakler“ unterliegen den neuen Vorschriften.

Nun bedarf es einem Maklervertrag auch einer Textform. Das heißt ein Maklervertrag, der den Verkauf eines Einfamilienhauses oder Eigentumswohnung zum Inhalt hat muss in einer schriftlichen Form begründet sein. Das heißt wiederum, dass eine mündliche Absprache oder Handschlag nicht mehr ausreichen, um einen wirksamen Vertrag zu bewirken.

Makler müssen ihre Strategie ändern

Viele Makler sollten sich mit den Marktmechanismen auf der Seite der Verkäufer auseinandersetzen. Eine so hohe, fünfstellige Courtage, sollten dabei die wenigsten akzeptieren.

In der Marktuntersuchung der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt aus vergangenem Jahr wird deutlich, dass 53 Prozent der befragten Makler die Provision komplett auf die Käufer abwälzen und 16 Prozent betonten, dass sie den Großteil der Provisionskosten den Käufern taxieren. In ähnlichen Verhältnissen sollen Vermittler ihr Marktverhalten ändern.

Die vollständige Abwälzung der Provisionskosten auf Käufer hat laut Institut für Wirtschaft und Onlinemakler Homeday aufgrund der Immobilienknappheit und steigenden Nachfrage zugenommen. Sogar in Bundesländern, in denen traditionell die Courtage geteilt werde beschwerten sich Käufer über Provisionen von bis zu 7,14 Prozent.

Als Vergleich: In der Niederlande oder auch Dänemark sind insgesamt Courtagesätze von nur zwei bis drei Prozent üblich.

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