Mitteldeutsches Journal

Nachrichten aus Hessen für Deutschland

Deutschland

Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängert

Die große Koalition hat sich in der vergangenen Woche auf eine Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse verständigt. Das teilten Justizministerin Lambrecht (SPD) und Innenminister Seehofer (CDU) nach Beratungen des Koalitionsausschusses in Berlin mit. Lambrecht (SPD) erläuterte nach den viereinhalbstündigen Beratungen, die Beschlüsse sorgten insgesamt dafür, dass Mieterinnen und Mieter ihre Rechte besser geltend machen könnten. Seehofer sprach von einem „weiteren Meilenstein in der Wohnungspolitik“.

Im Kern schreibt die Mietpreisbremse vor, dass bei Wiedervermietung in bestimmten Wohngebieten der Mietpreis höchstens zehn Prozent über dieser Vergleichsmiete liegen darf. Der Berechnungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete soll demnach von vier auf sechs Jahre ausgeweitet werden. Dadurch wird voraussichtlich die ortsübliche Vergleichsmiete zugunsten der Mieter eher geringer ausfallen. Die Regelung soll außerdem über das Jahr 2020 hinaus verlängert werden und damit bis 2025 gelten. Nach dem Willen der Koalitionäre muss der Vermieter zu viel gezahlte Miete rückwirkend für bis zu 30 Monate zurückzahlen. Gemäß momentaner Regelung muss er eine überhöhte Miete erst ab dem Zeitpunkt erstatten, ab dem der Mieter eine Verletzung der Mietpreisbremse gerügt hat.

Maklergebühren soll künftig beim Kauf von Wohneigentum mindestens zur Hälfte derjenige tragen, der den Makler beauftragt hat – meist ist dies der Verkäufer. Lambrecht sagte, so solle bewirkt werden, „dass diese Kosten nicht beim Käufer hängen bleiben“. Ursprünglich hatte die SPD gefordert, die Kosten komplett dem Auftraggeber zuzuschreiben, wie dies bei Maklergebühren für Mietwohnungen bereits gehandhabt wird. Darüber hinaus will die Bundesregierung bis zum Jahresende einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen vorlegen.

Umstellung von Heizungen auf Anlagen mit weniger Emissionen fördern

Potenzial für freie Bauflächen haben die Koalitionspartner bei der Bahn und in Brachflächen entdeckt. So haben sie vereinbart, dass auch die Bahn nach Möglichkeit Grundstücke verbilligt für Mietwohnungsbau zur Verfügung stellt. Zudem sollen aus dem Bundeshaushalt nach Möglichkeit 100 Millionen Euro zur Reaktivierung von Brachflächen für den Wohnungsbau fließen. Seehofer kündigte außerdem eine Novellierung des Baugesetzes an, mit dem Ziel, dass unter Umständen dichter und höher gebaut werden kann. Im Hinblick auf den Klimaschutz soll die Umstellung von Heizungen auf Anlagen mit weniger Emissionen stärker gefördert werden. Auch die Wohnungsbauprämie soll überprüft und attraktiver ausgestaltet werden. Bis Jahresende soll außerdem ein Gesetzentwurf zur Reform des Mietspiegelrechts fertig sein.

Zweifel an Wirksamkeit

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt rügte die Vereinbarungen. Diese würden den aufgeheizten Wohnungsmarkt nicht beruhigen. Nötig sei die Schaffung von „jährlich 100.000 dauerhaft bezahlbaren Wohnungen“, ein Sofortprogramm zum Ausbau von 100.000 Dächern und Häusern und „rechtssichere regionale Mietobergrenzen“.

LEAVE A RESPONSE

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert