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Zeitschrift wegen Werbung auf verlinkten Affiliate-Links verurteilt

Ein kleiner Gasanbieter aus Hessen hat ein Urteil gegen die Verantwortlichen des Ratgeberportals Finanztip erwirkt. Richter am Oberlandesgericht Dresden forderten die Verbraucherschützer in einer aktuellen Entscheidung dazu auf, „Wettbewerbsverletzungen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ zu unterlassen. Affiliate‐Links zu den Online-Vergleichsportalen Verivox und Check24 führten zu den Rechtsverstößen, heißt es in dem Urteil.

Strittig war bis zum Schluss die Funktion der Vergleichsportale. Die bieten ihren Nutzern Vergleichsrechner für Strom und blenden dabei auch Werbung ein. Finanztip nimmt für sich in Anspruch, werbefrei und neutral zu sein. Das Verbraucherschützerportal  hatte seine eigene Seite zum Abrufen weiterer Informationen zu diesen  Online-Vergleichsportalen verlinkt. Der unabhängige Gas‐ und Stromversorger Bürgergas aus dem hessischen Gründau befand das als unlautere Werbung und hatte Finanztip bereits vor zwei Jahren abgemahnt.

Die Erstinstanz hatte zunächst dem Verbraucherschutzmagazin recht gegeben. Obwohl Finanztip mit den Affiliate‐Links Geld verdiene, handele es sich hierbei nicht um Werbung im juristischen Sinn, urteilte das Landgericht Leipzig im Dezember. Werbeabsicht habe nicht vorgelegen, da die Vorgehensweise keinen Einfluss auf die Listung habe und nicht darauf abziele, bestimmte Unternehmen zu fördern oder zu bewerben.“

Gegen dieses Urteil waren die Hessen vor dem Oberlandesgericht Dresden erfolgreich vorgegangen und trugen von dort ein gegenteiliges Urteil nach Hause. Laut dem höherrangigen Urteil muss Finanztip seine Links nun als kommerziell kennzeichnen und darf sein Angebot nicht mehr werbefrei nennen. Aus Ansicht des Revisionsgerichts erhalte Finanztip Affiliate‐Provisionen für die Klicks, deshalb stellten die Links geschäftliche Handlungen dar. Kommerzielle Inhalte waren deshalb unzureichend gekennzeichnet, die Aussage, der Finanztip-Vergleichsrechner beinhalte keine Werbung demnach wahrheitswidrig.

Finanztip fühlte sich durch das erstinstanzliche Urteil bestätigt und findet wenig Verständnis für diese Sicht. „Wir teilen die Einschätzung des Gerichts nicht und prüfen alle verfügbaren rechtlichen Schritte gegen das Urteil“, heißt es von Seiten der Verurteilten. „Niemand kann einfach so auf Finanztip werben. Wir empfehlen ausschließlich verbraucherfreundliche Angebote, die zuvor von uns geprüft wurden“, widersprechen die Portalmacher. „Und nur solche Angebote können bei uns Affiliate-Partner werden.“ Was Finanztip als „verbraucherfreundliche Angebote“ sah, die Vergleichsportale, blendeten dann die Werbung ein, und das war das Problem.

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