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Förderprogramm des Verkehrsministeriums schlägt ein, ist aber viel zu klein

5 Millionen Euro hatte das Verkehrsministerium im Januar bereitgestellt, für Nachrüstung von Lastkraftwagen mit Abbiegeassistenten. Diese Geräte warnen Lkw- und Busfahrer vor Fußgängern und Radfahrern im unsichtbaren Bereich. Diese Fördermittel waren bereits nach vier Tagen vergeben. Das Ministerium verdoppelt nun das Programm und stellt weitere 5 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist die Eindämmung der steigenden Zahl von Todesfällen und Verletzten durch rechts abbiegende Lastwagen. Für den Radfahrerverband ADFC ist das Förderprogramm ein Schritt in die richtige Richtung, aber weit zu gering. Andreas Scheuers Haus verweist auf das bisherige Fehlen einer EU-weiten Regelung.

An der Kreuzung auf dem Radweg von einem rechts abbiegenden Lastwagen übersehen worden und ums Leben gekommen: Korrekt verhalten und trotzdem tot. Klingt nicht sehr sexy, ein solcher Tod und füllt doch immer wieder die Nachrichtenspalten der Zeitungen, vor allem in Ballungsräumen. Der Radfahrerverband ADFC fordert deshalb seit Jahren, Lkw-Piloten mehr Möglichkeiten zu geben, Radfahrer überhaupt zu bemerken. Abbiegeassistenten nehmen Fußgänger und Radfahrer elektronisch an Stellen wahr, die der Fahrer selbst bei Sorgfalt oft nicht sieht, wie beispielsweise vorne rechts neben der Vordertür.

Der ADFC begrüßt die Förderung und bevorzugt nationale Vorschriften vor nicht vorhandenen. Laut Unfallforschung der Versicherer könnten Lkw-Abbiegeassistenten 60 Prozent dieser schweren Unfälle verhindern. Sowohl für Neufahrzeuge als auch zur Nachrüstung sind Systeme auf dem Markt, werden aber aus Kostengründen äußerst selten eingebaut. Der Radfahrerverband sieht in Lastwagen mit schlechter Sicht Todesfallen für Radfahrende.

Der ADFC beklagt einen Anstieg der Zahl der durch abbiegende Lkw getöteten Radfahrer. Besonders häufig sterben durch Lkw Frauen, Kinder und Senioren. Waren es 2013 noch 28 Tote, zählte man 2017 bereits 38. Schuld war 2017 in allen Fällen der Lastwagen-Fahrer. Tendenz: steigend. Denn der Radverkehr in den Städten nimmt zu, was die Kommunen fördern weil es durchaus in ihrem Sinne ist. Steigende Geschwindigkeiten, wie durch Elektrofahrräder, erhöhen die Gefahren. Zudem legt auch der Straßengüterverkehr in den Städten noch zu.

Gerichte tendieren in solchen Fällen eher zu milden Urteilen. So verurteilte 2018 eine Richterin in Darmstadt den Lasterfahrer für den Tod einer Radlerin zu 400 Euro Strafe an die Verkehrsopferhilfe. Begründung: Es wäre seine Pflicht gewesen, an der Ampel permanent im Rückspiegel zu überprüfen, ob jemand in den toten Winkel einfährt. Das sei in der Praxis aber schwer zu schaffen. Sie betonte, nur bessere technische und bauliche Einrichtungen könnten solche Situationen verhindern.

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